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Alkohol und Fahren

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Fortsetzung:

Alkohol und Drogen im Verkehr werden stärker bekämpft

Mit Einführung des Gesetzes wird das Fahren unter Alkohol stärker bekämpft. Auch die Aufnahme eines Grenzwertes für die Atemalkoholkonzentration in das Straßenverkehrsgesetz bedeutet einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Zur Zeit wird nur etwa jede 600. Fahrt unter Alkohol am Steuer aufgedeckt. Durch die direkte Durchführbarkeit der Atemalkoholanalyse vor Ort können erheblich mehr Autofahrer kontrolliert werden. Die aufwendige Blutprobe kann vielfach entfallen. Das Gesetz wird voraussichtlich bis Ende April mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Künftig werden bei Erreichen der 0,5 Promille-Grenze ein Bußgeld von 200 DM sowie zwei Punkte fällig. Ein Fahrverbot wird bei 0,5 Promille noch nicht ausgesprochen. Wer sich mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille ans Steuer setzt, dem drohen weiterhin ein einmonatiges Fahrverbot, 500 DM Geldbuße sowie vier Punkte in der Flensburger Kartei.

Bisher wurde in der Praxis die Bestimmung des Alkoholgehalts über die Atemluft nur als Vortest angewendet. Gerichtlich verwertbares Beweismittel war allein die Blutprobe. Mit der Einführung der Atemalkoholanalyse als gerichtsgeeignetes Beweismittel wird eine bedeutende Verbesserung der Kontrollsituation bei der Überwachung von Fahrten am Steuer erreicht. Die Geräte zur Atemalkoholanalyse wurden von der Polizei mit Erfolg in der Praxis erprobt.

Im Zuge der Neueinführung der 0,5 Promille-Grenze wird auch das Fahren unter Drogen sanktioniert. Es tritt drei Monate nach der Einführung der neuen Promillegrenze und Atemalkoholanalyse in Kraft. Die Bundesländer benötigen diese Zeit, um ihre Verwaltung entsprechend vorzubereiten.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Drogen im Straßenverkehr und damit ein bedeutender Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Danach kann künftig jeder, der sich nach der Einnahme bestimmter Drogen ans Steuer setzt, unabhängig von der Menge der konsumierten Substanzen wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen von bis zu 3000 DM oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten droht denen, die sich unter Einfluß von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Ecstasy ans Steuer setzen. Auf den schwierigen Nachweis der individuellen Fahruntüchtigkeit kommt es dabei nicht mehr an, sondern alleine auf den Nachweis des Drogenkonsums. Die Regelung ist notwendig, da die Unfallbilanz zahlreiche Unfälle aufgrund vorherigen Drogenkonsums aufweist.
(Quelle: „Verkehrsnachrichten“ herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr)


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Die letzte Änderung erfolgte am
Samstag, 30. August 2003 

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