Leserbrief:Betrifft: Nicht mehr aktuelle Informationen auf der Seite über Lenk- und RuhezeitenHallo, ich finde die Homepage wirklich gut gemacht und informativ. Mir ist allerdings aufgefallen dass bei der Seite über die Lenk- und Ruhezeiten einiges nicht mehr dem neuesten Stand entspricht. So wird die Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung noch angeführt. Diese AVAZO ist mit dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes ArbZG jedoch ausser Kraft getreten und nicht mehr anwendbar weil sie sich auf die AZO bezog. Bei dem Hinweis auf die Unterschiede zwischen selbstfahrenden Unternehmern und angestellten Fahrern sollte man erwähnen, dass das ArbZG zwar grundsätzlich eine regelmässige Arbeitszeit von 8 Stunden vorsieht, diese jedoch ohne spezielle Genehmigung auf bis zu 10 Stunden "Arbeitszeit" ausgedehnt werden kann, sofern innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich (z.B. an Samstagen) stattfindet und dadurch eine durchschnittliche Arbeitzeit von 8 Stunden werktäglich (Mo-Sa) erzielt wird. Ferner sind im Teil 2 zu den Lenkzeiten nach AETR noch die alten Regelungen aufgeführt. Das AETR wurde jedoch im Mai 1997 weitgehenst den VO(EWG) angeglichen. Es gelten seitdem die selben Zeiten wie in VO(EWG)3820/85, nur bei den Formvorschriften gibt es noch einige kleine, in der Praxis jedoch unrelevante Unterschiede. Wichtig ist auch dass seit Mai 1998 für Fahrten die unter den Geltungsbereich des AETR fallen eine Bescheinigung nach FPersV (nachweispflichtige Tage für die keine Schaublätter vorgelegt werden koennen) vorgelegt werden muss. Ansonsten, wie gesagt, eine sehr gute Homepage, Gratulation. Ich wünsche für die Zukunft viel Spass bei der Arbeit. H. Kreusch Leserbrief eines Fernfahrers
Thema: Gedanken zum Truckerdasein (Artikel erscheint in einer Lokalzeitung) Datum: 05.03.99 09:40:28 From: Olaf.Erxleben@planet-interkom.de (Maithuna) To: Trucker232@t-online.de Wertes Volksstimme-Team! Betrifft: Leserzuschrift von Herrn Manthey aus Blankenburg zum Thema "Bessere Kontrollen sind nötig", erschienen in der Volksstimme vom 16.02.99. Herr Manthey umreißt die Praxis der Lkw-Kontrollen und ihrer Fahrer mit einer Objektivität und Ehrlichkeit die den Betroffenen, wenn auch nur zeitweise, Mut machen kann. Zeitweise nur deshalb, weil dem Hoffnungsschimmer die Situation der Lkw-Fahrer wird sich in der Zukunft ändern, der nackte Überlebenskampf, aber auch die Ignoranz der Bosse in Wirtschaft und Politik gegenübersteht und der Fahrer irendwann wieder mit einer Wut im Bauch und einem ohnmächtigen Gefühl, ja doch nichts an seiner Situation ändern zu können, Gas gibt um seine Existenz zu sichern. Alle, die sich im Transportgewerbe auskennen, wissen, was sich täglich und nächtlich auf unseren Straßen abspielt. Es ist wie mit den klugen drei Affen: Nichts hören, nichts sagen, nichts wissen! Und (fast alle) machen mit! Halbherzig und pro Forma durchgeführte Kontrollen durch die Polizei und der BAG führen zu keiner objektiven Einschätzung wie viele Firmen ihre Fahrer zur Verletzung der Sozialvorschriften nötigen. Bei Kontrollen kommt so nur die Spitze des Eisberges zum Vorschein, denn viele Kollegen werden von entgegenkommenden Fahrern gewarnt und wissen schon zig Kilometer im voraus wo Kontrollen stattfinden. Wer nicht "sauber" ist umfährt diese Kontrollen weiträumig. Richtig ist auch die Feststellung, daß immer mehr Transortunternehmen auf den Markt drängen, die den Anforderungen des Transportgewerbes nicht entsprechen können, einfach weil sie, aufgrund ihrer Fuhrparkgröße, zu unflexibel sind. Ich spreche hier von der Praxis, daß "große Speditionen" Frachtaufträge an Sub..., Subunternehmer vergeben und sich auch noch anschließend wundern, daß die Preise in den Keller gefahren werden. Die negative Entwicklung des Frachtentgeldes ist also "hausgemacht". In Anbetracht dieser Situation wird dem Fahrer die "Ausputzerrolle" zugeschanzt. Dies bedeutet im Endeffekt, daß er diese Negativentwicklung dadurch kompensieren muß mehr "einzufahren", was wiederum bedeutet, daß er länger fahren und weniger schlafen soll. Hier wird in meinen Augen der Versuch unternommen einen menschlichen Roboter zu kreiren. (Arbeiten, keine Ansprüche stellen und Schnauze halten). Disponent b.z.w. Chef bleiben "außen vor", wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist (Unfälle und daraus resultierende Folgeschäden) und es ist für den Fahrer, der vorsätzlich und nachweislich länger gefahren ist, schwer zu beweisen, daß er auf Anordnung eines Vorgesetzten dazu genötigt wurde. Hier besteht ein unbedingter Handlungbedarf für den Gesetzgeber effiziente Kontrollmechanismen zu schaffen, die es möglich machen die Kausalität der logistischen Kette nachzuvollziehen. Im Informationszeitalter dürfte dies keine besonders große Hürde sein, es sei denn, man "pfuscht"weiter an Auswirkungen herum und bestraft diejenigen die sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wehren werden, weil schlicht und einfach der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes auf dem Spiel steht. Wer nachweislich das Leben seines Personals und auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, weil er duldet oder sein Fahrpersonal dazu nötigt übermüdet (nicht im Vollbesitz der geistigen Kräfte, Sekundenschlaf) einen 40 Tonnen schweren Lastzug zu fahren, der verwechselt unternehmerisches Risko mit strafbarem Leichtsinn und sollte der Gesellschaft nicht mehr zugemutet werden! Knitter und gebührenfreie Fahrt wünsch Dir Olaf. Mach weiter so Europa wächst weiter zusammen - der EU-Führerschein ist da
Guter Start für das ScheckkartendokumentIm Zuge der Umsetzung der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie sind am 1. Januar Änderungen des Fahrerlaubnisrechts in Deutschland in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der neuen Regelungen steht die Einführung der neuen, europaweit einheitlichen Fahrerlaubnisklassen und des neuen Führerscheins in Scheckkartengröße, der in der gesamten Europäischen Union sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein ohne Umtausch genutzt werden kann. An die Stelle der alten Klassen 1 - 5 tritt ein nach Buchstaben sortiertes System mit einigen inhaltlichen Veränderungen bei der Klasseneinteilung. Fortsetzung... Der einheitliche EU-Führerschein ist ein weiterer Schrift auf dem Weg nach Europa, denn er erleichtert den internationalen Verkehr für Bürger und Behörden. Jeder kann ihn haben, wenn er ihn will, man muß es aber nicht. Es gibt keine allgemeine Umtauschpflicht, die alten Führerscheine bleiben gültig. Nach wenigen Tagen zeigt sich an einer hohen Zahl von Umtauschanträgen bei den örtlichen Behörden die Attraktivität des neuen Dokuments. Diejenigen, die ab 1. Januar 1999 eine Fahrerlaubnis neu erwerben, erhalten gleich den neuen Kartenführerschein. Auch bei Erweiterungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis oder bei notwendigen Änderungen im alten Führerschein oder bei Neuausstellungen aufgrund eines Führerscheinverlustes wird ab 1. Januar 1999 der neue Führerschein ausgestellt. Der neue Kartenführerschein, so groß wie eine Kreditkarte, ist handlich, benutzerfreundlich und beinhaltet zahlreiche Merkmale, die die Fälschungssicherheit gewährleisten. Der Kartenführerschein löst die bisherigen Papiermodelle ab. Mit der Neuregelung wird die Freizügigkeit für die Bürger in Deutschland und Europa weiter erhöht. EU- und EWR-Bürger müssen bei einem Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat ihre Fahrerlaubnis nicht mehr umschreiben lassen. Für Fahrerlaubnisinhaber aus Drittstaaten bleibt es beim Umtausch, der innerhalb eines halben Jahres nach dem Wohnortwechsel erfolgt sein muß. Hervorzuheben sind bei der Klasseneinteilung folgende Änderungen: In der Pkw-Klasse - heute 3, zukünftig B - wird die Grenze von 7500 kg auf 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht herabgesetzt. Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Besitzstandsschutzregelungen. Im Bereich der Personenbeförderung in Kraftomnibussen wird das bisherige Nebeneinander von allgemeiner Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder 3 und der besonderen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zugunsten einer einzigen Fahrerlaubnis der Klasse D aufgegeben. Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg wird künftig ein besonderer Anhängerführerschein erforderlich sein. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen bedeutsame Ausnahme vom Erfordernis des Anhängerführerscheins gibt es bei Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch dann, wenn der Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 750 kg hat, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Eine gute Nachricht für Motorradfahrer: Es bleibt zwar beim Stufenführerschein für Krafträder, für Personen, die 25 Jahre und älter sind, besteht aber nun die Möglichkeit des "Direkteinstiegs" in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Motorräder ohne gesetzliche Leistungsbeschränkung fahren. Das neue PunktsystemDie im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden wie bisher je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Punktsystem künftig nicht mehr nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahrereignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Im einzelnen sind im neuen Punktsystem folgende Maßnahmen vorgesehen: 8 Punkte: schriftliche Unterrichtung und Verwarnung. 14 Punkte: Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen. Falls innerhalb der letzten fünf Jahre bereits Teilnahme an einem Aufbauseminar, nur schriftliche Verwarnung. Schriftlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Hinweis, daß bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. 18 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis. Nimmt der Betroffene freiwillig an einem Aufbauseminar teil, so werden ihm bei einem Punktestand bis 8 Punkten 4 Punkte, bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten noch 2 Punkte erlassen. Auch bei 14 Punkten greift noch das neue Bonus-System: Wenn der Betroffene freiwillig zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt, werden ihm 2 Punkte abgezogen. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne daß die Fahrerlaubnisbehörde ihn bei 8 Punkten informiert hat, wird er so gestellt, als ob er 8 Punkte hätte. Erreicht oder überschreitet er in der Folgezeit 18 Punkte, ohne daß die Fahrerlaubnisbehörde die bei der Schwelle von 14 Punkten vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat, wird er so gestellt, als ob er 14 Punkte hätte. Auch wenn der Betroffene "auf einen Schlag" eine hohe Punktzahl erreicht, kann er damit dennoch die Hilfestellungen des Punktsystems in Anspruch nehmen. Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muß im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach der Entziehung erteilt werden. Hierfür ist in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Weitere Informationen, auch zu den sonstigen Neuerungen wie medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrerlaubnis auf Probe, Verkehrszentralregister und zentrales Fahrerlaubnisregister finden Sie im Internet unter der Adresse: www.bmv.de/fs.htm. Oder Sie fordern schriftlch die kostenlose Broschüre an beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn, Fax (0228) 3002099. Autoren gesucht
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